Wasserversorgungskonzept der Stadt Drensteinfurt
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Städte und Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Stadtgebiet aufzustellen.
Mit dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept kommt die Stadt Drensteinfurt dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.
Das Wasserversorgungskonzept soll die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Stadtgebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Das Konzept ist der Bezirksregierung Münster vorzulegen, (erstmalig bis Juni 2018) und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Das Wasserversorgungskonzept unterliegt dem Umweltinformationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens (UIG NRW).