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Wahlberechtigung Bundestagswahl
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag
- Deutsche(r) im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- das 18.Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Nähere Informationen finden Sie hier: Deutsche im Ausland