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Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in Drensteinfurt ist, wer am Wahltag
- Deutsche(r) im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt
- das 16.Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit dem 16.Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist