Schwerbehinderten-Ausweis
Was ist ein Schwerbehinderten-Ausweis?
Wenn ein Mensch auf Dauer nicht gesund wird, dann sagt man:
Dieser Mensch hat eine Behinderung.
Es gibt unterschiedliche Behinderungen. Zum Bespiel wenn man nicht mehr laufen kann. Dann hat man eine Geh-Behinderung.
Die Behinderungen werden durch den Kreis Warendorf bewertet. Der Kreis Warendorf sagt, welchen Grad die Behinderung hat. Der Grad sagt aus, wie schlimm eine Behinderung ist. Der Kreis sagt auch, ob man ein Merkzeichen bekommt. Merkzeichen sind Buchstaben, die die Form der Behinderung beschreiben. Zum Beispiel ein G für geh-behindert.
Der Grad und das Merkzeichen der Behinderung stehen in einem Schwerbehinderten-Ausweis.
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehinderten-Ausweis?
Mit einem Schwerbehinderten-Ausweis haben Sie mehr Rechte.
- Sie haben einen größeren Schutz vor einer Kündigung bei der Arbeit.
- Sie haben mehr Urlaub.
- Sie zahlen weniger Steuern.
- Sie bekommen eher eine Rente.
Wie kann ich den Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?
Den Schwerbehinderten-Ausweis kann man im Bürger-Büro beantragen.
Was ist wichtig?
- Man soll alle Krankheiten aufschreiben.
- Man soll alle Ärzte und Ärztinnen angeben. Man soll angeben, dass die Ärzte und Ärztinnen dem Amt die Krankheiten mitteilen dürfen.
- Man muss den Antrag unterschreiben.
Organisationseinheiten
Bürgerbüro | |
Landsbergplatz 7 48317 Drensteinfurt Telefon: 02508 995-3333 Telefax: 02508 995-9050 E-Mail: buergerbuero@drensteinfurt.de | Der Besuch des Rathauses ist nach Terminvereinbarung möglich. |
Externe Behörde
Kreis Warendorf - Schwerbehindertenrecht | |
Waldenburger Straße 2 48231 Warendorf Telefon: 02581 530 |