Schuldner- und Insolvenzberatung Kreis Warendorf
Unsere Beratung richtet sich an…
Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen, Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen mit geringen Einkünften.
Wir beraten Sie…
- wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
- wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
- wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
- wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
- wenn Sie weitere psychosoziale Hilfen benötigen
- über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die wichtigsten Regelungen
Gemeinsam mit Ihnen
- ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation
- erstellen wir einen Haushaltsplan und beraten Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung
- fertigen wir eine Aufstellung der Gläubiger an
- überprüfen wir die Bestandskraft von Forderungen und unterstützen Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen
- entwickeln wir Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschuldung
- überprüfen wir, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt
Wir bieten Ihnen an…
- Sie im außergerichtlichen Verfahren zu beraten und zu unterstützen
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen
- einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu erarbeiten
- eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen, sofern der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist
- Sie während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu beraten und zu begleiten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Bescheinigungen für das P-Konto werden für Ratsuchende ausgestellt, die zur langfristigen Schuldenregulierung in der Schuldnerberatung aufgenommen wurden. Alle anderen Hilfesuchenden, die eine Bescheinigung/Erhöhung für ihr P-Konto benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger (Jobcenter, Arbeitsamt), die Familienkasse oder an einen Rechtsanwalt.
Unsere Beratung
- ist vertraulich, neutral und kostenfrei
- erfolgt telefonisch und im persönlichen Gespräch
- bietet Informationen und Unterstützung
Offene Sprechstunde
Montag 14.00 – 16.00 Uhr
1. Etage Raum B 1.60 sowie Raum B 1.61
Kreishaus Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Termine
Nach telefonischer Absprache
Bei Fragen zu Immobilien können Sie sich an die Bauschuldnerberatung (https://www.bauschuldnerberatung.de/bauschuldnerberatung/), an ihre Hausbank oder an einen Rechtsanwalt wenden.