Schülerbeförderung
Für die Schülerbeförderung ist immer der Schulträger der Schule zuständig, die das Kind besucht.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Drensteinfurt:
In der Stadt Drensteinfurt werden Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Beförderung haben, durch einen Schülerspezialverkehr zwischen Wohnsitz und Schule befördert.
Der Schülerspezialverkehr ist kein öffentlicher Linienverkehr. Der Schulträger beauftragt Verkehrsunternehmen und zahlt nur die auf die jeweiligen Schulen zugeschnittenen Fahrten.
Fahrschülerin oder Fahrschüler ist:
- Eine Schülerin/ein Schüler der Grundschule (Primarstufe), dessen Fußweg länger als 2,0 km zwischen Wohnung und Schul- oder Unterrichtsort beträgt.
- Eine Schülerin/ein Schüler der weiterführenden Schule (Sekundarstufe I), dessen Fußweg länger als 3,5 km zwischen Wohnung und Schul- oder Unterrichtsort beträgt.
Es wird immer der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schul- bzw. Unterrichtsort gemessen.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Drensteinfurt:
Schülerinnen und Schüler, die aus umliegenden Orten kommen und in Drensteinfurt eine Schule besuchen, können mit dem Formular „Antrag auf Fahrtkostenzuschuss“ einen Zuschuss zu Schülerbeförderungskosten beantragen.
Ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten besteht jedoch nur beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulform.