Quellen und Forschungen zu Drensteinfurt I Band 4 (2022)
Johann Edmund Wiesmanns Schwarzes Buch
Einblicke in Drensteinfurter Besitz- und Rechtsverhältnisse bis 1800
Helmut Winterscheid
Aschendorff Verlag
ISBN: 978-3-402-18963-4
29,80 EUR
Als Franz Engelbert von Landsberg 1763 Haus Steinfurt in Drensteinfurt erbte, geriet er in einen gerichtlichen Erbschaftsprozess mit entfernten Verwandten. Die Gebrüder Recke-Stockhausen waren in einem langen Verfahren zum Teil erfolgreich und erhielten die Drensteinfurter Lehen zugesprochen. Der Prozess wurde beim Reichshofrat in Wien geführt und zog sich lang hin, da die Gebrüder Recke-Stockhausen sich für die rechtmäßigen Erben sämtlicher Mann-Lehen der Drensteinfurter Lehnkammer hielten. Auch der Aspekt möglicher Lehnsentfremdungen trug zur Komplexität des Rechtsstreits bei.
Für den Freiherrn von Landsberg stellte Vikar Johann Edmund Wiesmann alle relevanten Archivbelege zur Entwicklung der Drensteinfurter Grundherrschaft zusammen und kommentierte sie. Sein „Schwarzes Buch“ war eine Handreichung für die Rechtsvertreter der landsbergschen Partei, die dem Gericht nicht vorgelegt wurde. Nachdem 1810 der Prozess durch Vergleich ein günstiges Ende für den Freiherrn von Landsberg fand, verblieb das Schwarze Buch in dessen Archiv.
Unbestechlich und kenntnisreich beschrieb Johann Edmund Wiesmann in seinem Schwarzen Buch, das er selbst nach der Farbe des Einbands so nannte, die Drensteinfurter grundherrschaftlichen Rechtsverhältnisse nach den ihm bekannten Rechtsdokumenten. Wer es heute liest, bewegt sich mit Johann Edmund Wiesmann durch Drensteinfurt in einem 500jährigen Zeitraum von etwa 1300 bis 1800.