Potenzialanalyse Freiflächen-Photovoltaik
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit einhergehenden Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien hat die Stadt Drensteinfurt im Jahre 2022 beschlossen, ein Konzept zur räumlichen Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen für das Gemeindegebiet aufzustellen. Freiflächen-Photovoltaik entfaltet in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland neben der Windenergie das wohl größte Potenzial im Bereich der regenerativen Stromerzeugung und ist auch in Drensteinfurt dazu geeignet, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Zudem trägt die Freiflächen-Photovoltaik ebenfalls zur Erreichung der eigenen Zielvorgaben des bereits beschlossenen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Drensteinfurt bei, welches vorschreibt, dass die Stadt Drensteinfurt bis zum Jahre 2040 gesamtgesellschaftlich treibhausgasneutral sein wird.
Während die Windkraft bereits durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windkonzentrationszonen planerisch und räumlich gesteuert wird, wurden Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bisweilen eher unzureichend betrachtet. Dabei ergibt sich die Notwendigkeit einer planerischen Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen regelmäßig bereits aufgrund ihrer schieren Flächengrößen. Hinzu kommen insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen sowie nicht zuletzt die Vorstellungen der Stadt Drensteinfurt über die Bodennutzung des Gemeindegebiets. Dieses Aufeinandertreffen von bau-, planungs- und naturschutzrechtlichen Restriktionen auf der einen Seite sowie von unterschiedlichen Ansprüchen bzw. Wünschen an die Bodennutzung auf der anderen Seite erzeugt ein Planungsbedürfnis, welches die räumlich-konzeptionelle Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen aus Sicht der Stadt Drensteinfurt notwendig gemacht hat. Dabei stellt das Freiflächen-Photovoltaik-Potenzialkonzept die Flächen innerhalb des Gemeindegebiets der Stadt Drensteinfurt dar, die sich aus Sicht der Verwaltung für eine derartige Nutzung eignen und/ oder auf denen zumindest vergleichsweise geringe bodenrechtliche Spannungen auftreten. Das Konzept dient insoweit zum einen der Minimierung planerischer Konflikte, wodurch konkrete Planungsverfahren schneller angestoßen und bearbeitet werden können und soll zum anderen eine Entscheidungsgrundlage für interessierte Bürgerinnen und Bürger bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen darstellen.
In seiner Sitzung am 23.10.2023 hat der Rat der Stadt Drensteinfurt schließlich den Beschluss gefasst, dass das Freiflächen-Photovoltaik Konzept bei künftigen Anfragen von Bauwilligen einen bindenden Charakter entfalten soll.