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Förderung von Denkmälern
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten - bei Vorlage von 3 Angeboten - für die geplante Maßnahme:
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten - bei Vorlage von 3 Angeboten - für die geplante Maßnahme:
Rettungsaktion Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Warendorf 2019
Der Kreis Warendorf hat auch im Jahr 2019 einen „besonderen Fördertopf“ zur „Rettung von Bildstöcken und Wegekreuzen“ in den kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet.
Es werden durchgehend Bildstöcke, Wegekreuze und Wegekapellen gesucht, die restaurationsbedürftig sind und durch diese Aktion gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass die Objekte als Denkmal in die jeweilige Denkmalliste der Gemeinde eingetragen sind.
Die Förderung des Kreises Warendorf liegt zwischen 30 und 50 % und kann zusätzlich zu weiteren finanziellen Unterstützungen, beispielsweise durch den LWL oder die Stadt, gewährt werden. Einen gewissen Anteil der Restaurierungskosten müssen allerdings auch die Eigentümer selbst übernehmen.
Steht Ihr Bildstock oder Wegekreuz noch nicht unter Denkmalschutz und Sie möchte gerne in den Genuss der Förderung kommen, müsste Ihr Objekt einmal kostenlos begutachtet werden. Wenn es dann „denkmalwürdig“ sein sollte, wird es in die Denkmalliste eingetragen und kann aus dem Förderprogramm des Kreises Warendorf finanziell unterstützt werden.
Nähere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
Beim Antragsverfahren ist Frau Bremer gerne behilflich.
Ansprechpartner beim Kreis Warendorf ist das
Amt für Planung und Naturschutz
Martin Terwey
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Tel.-Nr.: 02581 / 53-6140
Fax-Nr.: 02581 / 53-6199
E-Mail: martin.terwey@kreis-Warendorf.de
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bezirksregierung Münster (ILEK-Programm)
Dezernat 33.4
Werner Wiegert
Leisweg 12
48653 Coesfeld
Tel.-Nr.: 02541 / 911-128
Fax-Nr.: 02541 / 911-622
E-Mail: dez33@brms.nrw.de
Die Anträge sollten bis zum 01.10. eines Jahres gestellt werden, damit die Haushaltsmittel für das darauffolgende Jahr beantragt werden können.
Stadt Drensteinfurt
Untere Denkmalbehörde
Astrid Bremer
Landsbergplatz 7
48317 Drensteinfurt
Tel.-Nr.: 02508 / 995-150
Fax-Nr.: 02508 / 995-650
E-Mail: a.bremer@drensteinfurt.de
Einen formlosen Antrag auf Pauschalmittel finden Sie hier.
Die Mittel können bis 30.11. eines jeden Jahres beantragt werden. Die Pauschalmittel werden zum Ende eines jeden Jahres verteilt.