FAQ - Evakuierung und Kampfmittelfunde
Bei einem Fund einer Fliegerbombe muss der Fundort oft großräumig abgesperrt und zum Schutz der Bevölkerung evakuiert werden.
Eine Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig auf besondere Situationen vorbereitet zu sein.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Evakuierung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?
Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko. Die Bezirksregierung Arnsberg hat daher die Städte verpflichtet, bei einem Bombenfund sofort Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beseitigung einzuleiten. Vor Ort entscheidet der Sprengmeister, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird und wie groß der Sicherheitsradius sein muss.
Wie groß ist der Evakuierungsbereich?
Den Evakuierungsbereich können Sie den im Internet unter www.drensteinfurt.de/bombe veröffentlichten Straßenplänen entnehmen.
!!! Der Link wird immer nur Ereignisbezogen freigeschaltet!!!
Alle Straßen und Zufahrtswege zum Evakuierungsbereichs werden für die Dauer der Entschärfung/ Sprengung gesperrt. Personen innerhalb dieses Bereichs müssen evakuiert werden.
Das bedeutet, Sie müssen Wohnungen, Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altersheime und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen. Es darf sich keine Person mehr in diesem Gebiet aufhalten. Die Ordnungskräfte informieren mit Lautsprecherdurchsagen über die Evakuierung und sorgen dafür, dass Sie und alle anderen Personen den Evakuierungsbereich verlassen.
Was passiert mit meinem Haustier?
Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In den Notunterkünften besteht im Regelfall keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr der Besitzerinnen und Besitzer verzögern sollte.
Wann muss ich meine Wohnung/ Arbeitsstelle verlasen?
Sie werden bereits kurz nach dem Fund einer Bombe durch Lautsprecherdurchsagen informiert. Stellen Sie sich darauf ein, Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz in Kürze verlassen zu müssen. Ordnungskräfte werden Sie zu gegebener Zeit zum Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes auffordern. Sollten Sie sich außerhalb der Sperrung befinden, kommen Sie während der Entschärfung / Sprengung nicht mehr zu Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle.
Wie lange muss ich meine Wohnung/ Arbeitsstelle verlassen?
Wie lange der Kampfmittelräumdienst für den Einsatz benötigt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Die Entschärfung/ Sprengung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden. Zwar sind der jeweilige Sprengmeister und sein Team Experten auf ihrem Gebiet, jedoch machen die lokalen Gegebenheiten jede Entschärfung/ Sprengung einzigartig. Hier geht präzises Arbeiten vor Geschwindigkeit. Umso wichtiger ist es, dass den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge geleistet wird, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen können.
Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind generell aber nicht möglich. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen über die Beendigung der Evakuierung informiert. Zusätzlich können Sie sich über die Sozialen Medien, unter www.drensteinfurt.de oder bei Ordnungskräften außerhalb des Evakuierungsbereichs informieren.
Wo kann ich hin wenn ich meine Wohnung/ Arbeitsstelle verlassen muss?
Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommen kann, sollte diese Möglichkeit für den Zeitraum der Evakuierung nutzen. Sollten Sie nicht bei Freunden oder Bekannten unterkommen, so richtet die Stadt Drensteinfurt für den Zeitraum der Entschärfung/ Sprengung eine Betreuungsstelle ein, in der Sie sich aufhalten können. In der Regel werden hierfür Turnhallen oder Versammlungsstätten in der Nähe, aber außerhalb des Evakuierungsbereichs genutzt. Sollten Sie oder Familienmitglieder aber auf spezielle Nahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen (Allergiker, Babynahrung etc.), bringen Sie diese Verpflegung bitte mit.
Wo sich die Betreuungsstelle befindet, erfahren Sie im Liveticker des jeweiligen Bombenfundes. www.drensteinfurt.de/bombe
Was tue ich, wenn ich ich meine Wohnung nicht eigenständig verlassen kann?
Informieren Sie Einsatzkräfte vor Ort über Ihren oder den Zustand von Familienmitgliedern oder Nachbarn. Hilfsbedürftige Personen können auch über das Gefahrentelefon 02508/995-5000 gemeldet werden, die dann von den Rettungsdiensten evakuiert und zur Betreuungsstelle gebracht werden. Diese Krankentransporte sind kostenlos.
Was passiert, wenn die Schule oder die Kita meines Kindes betroffen ist?
Alle betroffenen Einrichtungen werden über die Evakuierung informiert. Diese werden dann die Eltern entsprechend über das weitere Vorgehen informieren. Hierzu kann Ihnen im Bedarfsfall die Schul- oder Kita-Leitung weitere Informationen geben.
Bin ich im Schadenfall versichert?
Zur Frage des Versicherungsschutzes müssen Sie sich an ihre Versicherungen wenden.
Warum muss ich meine Wohnung verlassen wenn ich im Evakuierungsbereich wohne?
Dies ist notwendig, da von Bombenblindgängern eine große Gefahr ausgeht. Grundsätzlich handelt es sich hier um noch zündfähige Sprengkörper. Um jeglichen Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung auszuschließen, dürfen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in der Nähe der Bombe aufhalten.
Die Stadt ist verpflichtet, alle Personen aus diesem Bereich zu evakuieren und kann erst dann mit der Entschärfung/ Sprengung beginnen.
Den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten ermöglicht und beschleunigt die Arbeit des Kampfmittelräumdienstes. Bei Verweigerung kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?
Unbedingt mitnehmen sollten Sie:
- Personalausweis
- Führerschein
- Bankkarte/Bargeld
- medizinische Dokumente
Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollten mit.
Wem muss man Folge leisten, wenn er Anweisungen gibt?
Allen Vertretern von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind. Diese Personen können alle einen Dienstausweis vorweisen.
Sollten Sie Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an das Gefahrentelefon: 02508/995-5000
Wo erhalte ich Informationen?
- Online unter:
www.drensteinfurt.de
www.drensteinfurt.de/bombe
www.facebook.com/stadt.drensteinfurt
www.instagram.com/stadtdrensteinfurt
- Über das Gefahrentelefon: 02508/995-5000
- Warndurchsagen
- Ordnungskräfte außerhalb des Evakuierungsbereichs
- In lokalen Medien: Zeitungen und Radio WAF
- Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Warnung und Entwarnung)
Wann kann ich zurück zu meiner Wohnung/ Arbeitsstätte?
Die Stadt Drensteinfurt informiert über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung.
- Online unter:
www.drensteinfurt.de
www.drensteinfurt.de/bombe
www.facebook.com/stadt.drensteinfurt
www.instagram.com/stadtdrensteinfurt
- Warndurchsagen
- Ordnungskräften außerhalb des Evakuierungsbereichs
- In lokalen Medien: Zeitungen und Radio WAF
- Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Warnung und Entwarnung)
Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmende. Er muss dafür sorgen, dass er zur Arbeitsstätte gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder man mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.
Muss ich zur Arbeit, wenn mein Arbeitsplatz im Sperrgebiet liegt?
Wer im Sperrgebiet arbeitet, kann dies während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz tun. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt und unterliegt dem Betriebsrisiko, dass der Arbeitgeber zu tragen hat. Der Arbeitnehmende hat (nach § 615 S. 1 BGB) für die Sicherung der Lebensunterhaltung Anspruch auf die Vergütung – auch wenn man die Arbeitsleistung wegen der Evakuierung nicht erbracht hat.
Muss ich Angst vor Plünderungen haben?
Viele befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung im Sperrgebiet sehr präsent sein. Außerdem werden Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt. Während der Entschärfung selbst muss aber auch die Polizei die Schutzzone verlassen. Ein Restrisiko bleibt also.
Darf ich auf eigene Verantwortung in meiner Wohnung bleiben?
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung.
Im Evakuierungsbereich besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohnenden, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohnende im Notfall retten oder versorgen müssten.
Wird die Evakuierung durch Anwohnende, die den Evakuierungsbereich nicht verlassen wollen, behindert und eine Bombenentschärfung so verzögert, kann gegen die Betroffenen ein Bußgeld verhängt werden.
Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Warum sind so viele Ordnungskräfte vor Ort?
Zahlreiche Polizistinnen und Polizisten und Ordnungskräfte vom Ordnungsamt und teils der Feuerwehr sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Betroffenen die Evakuierungszone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Wie soll ich meine Wohnung hinterlassen?
Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung "urlaubsreif" hinterlassen. Das bedeutet: Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen. Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Evakuierungsbereichsabgestellt werden.
Wo kann man sich melden, wenn man Menschen in der Schutzzone kennt, die sich allein nicht helfen können, die zum Beispiel bettlägerig sind?
In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, dann können solche Fälle über die Nummer 02508/995-5000 gemeldet werden.
Organisationseinheiten
Fachbereich 3 - Bürgerdienste | |
Landsbergplatz 7 48317 Drensteinfurt Telefon: 02508 995-5555 Telefax: 02508 995-9050 E-Mail: ordnungsamt@drensteinfurt.de | Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie unter www.drensteinfurt.de/termin vorab einen Termin für Ihr Anliegen. |