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Beauftragte
Aufgabe des Beauftragten soll es insbesondere sein, die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber der Stadt sowie in der Öffentlichkeit gegenüber allen Institutionen, die mit entsprechenden Angelegenheiten befasst sind, im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten. Eine Anhörung in Ausschüssen kann jederzeit erfolgen, außerdem soll auch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, wenn Belange zum Aufgabengebiet des Beauftragen betroffen sind.