Schneeschieben ist Anliegerpflicht – so steht es in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Drensteinfurt. An Werktagen bis 7.00 Uhr und sonntags bis spätestens 9.00 Uhr müssen die Bürgersteige geräumt und gestreut sein, wenn es nachts geschneit hat oder wenn der Frost die Wege glattgemacht hat. Fällt im Laufe des Tages Schnee, ist unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls der Winterdienst auszuführen. Erst nach 20.00 Uhr müssen die Anlieger nicht mehr unmittelbar reagieren. Sie können bis zum nächsten Morgen mit dem Winterdienst warten. Anlieger verkehrsberuhigter Straßen sind für die Fahrbahn bis zur Straßenmitte verantwortlich. Ein für den Fußgängerverkehr ausreichend breiter Streifen ist zu streuen oder zu räumen.
Wer sich nicht daran hält riskiert ein Bußgeld oder – schlimmer noch – wird für die Folgen seines Versäumnisses verantwortlich gemacht. Die enormen Kosten eines Glätteunfalls nebst aller Folgeschäden werden zwar zunächst von der Krankenkasse gezahlt. Doch die erkundigt sich natürlich, wann, wo und unter welchen Umständen der Glätte-Unfall passiert ist. Einem Anlieger, der für den Winterdienst auf dem betreffenden Bürgersteig verantwortlich gewesen ist, werden von der Kasse sämtliche Kosten in Rechnung gestellt. Auch bei der Stadt Drensteinfurt kommen am Ende des Winters die Anfragen der Krankenkassen – weiß Hans-Ulrich Herding, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, zu berichten.
Wer seine Streu- und Räumpflichten im Winter nicht erfüllt, geht also ein hohes Risiko ein!
Die Pflichten der Anlieger sind umfassend nachzulesen in der Straßenreinigungssatzung. Diese ist auf der städtischen Homepage unter www.drensteinfurt.de/satzungen zu finden.