Der Kreis Warendorf hat auch im Jahr 2019 einen „besonderen Fördertopf“ zur „Rettung von Bildstöcken und Wegekreuzen“ in den kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet.
Es werden durchgehend Bildstöcke, Wegekreuze und Wegekapellen gesucht, die restaurationsbedürftig sind und durch diese Aktion gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass die Objekte als Denkmal in die jeweilige Denkmalliste der Gemeinde eingetragen sind.
Die Förderung des Kreises Warendorf liegt zwischen 30 und 50 % und kann zusätzlich zu weiteren finanziellen Unterstützungen, beispielsweise durch den LWL oder die Stadt, gewährt werden. Einen gewissen Anteil der Restaurierungskosten müssen allerdings auch die Eigentümer selbst übernehmen.
Steht der Bildstock oder das Wegekreuz noch nicht unter Denkmalschutz müssten Eigentümer, die gerne in den Genuss der Förderung kommen möchten, Ihr Objekt einmal kostenlos begutachten lassen. Wenn es dann „denkmalwürdig“ sein sollte, wird es in die Denkmalliste eingetragen und kann aus dem Förderprogramm des Kreises Warendorf finanziell unterstützt werden.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Bremer dienstags und donnerstags von 9.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung.