Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Schal.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt (6 Jahre) und Personen, die aus medizinischen Gründen
keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Ab Montag, 27.04.2020, gilt in NRW eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen.
Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Schal.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt (6 Jahre) und Personen, die aus medizinischen Gründen
keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.