Feuerwerksverbot
In unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern
Die Stadt Drensteinfurt weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist (sh. § 23 Abs. 1 der 1. VO zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)).
Die Missachtung dieser Vorschrift sowie der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern kann zu empfindlichen Bußgeldern oder haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Fachbereich 3 - Bürgerdienste |
Landsbergplatz 7 48317 Drensteinfurt Telefon: 02508 995-5555 Telefax: 02508 995-9050 E-Mail: ordnungsamt@drensteinfurt.de | Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie unter www.drensteinfurt.de/termin vorab einen Termin für Ihr Anliegen. |
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