Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster legt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Länder ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII (DS VIII) auf.
Die Maßnahmen an den national bedeutsamen Kultur- bzw. Baudenkmälern müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Fördersatz beträgt max. 50 % der denkmalbedingten Kosten.
Eine parallele Mitfinanzierung durch das Land ist nicht schädlich und wird sogar begrüßt. Der Eigentümer muss mind. 10 % der Kosten selber tragen. Allerdings darf die Maßnahme nicht vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides durch die Bezirksregierung begonnen werden.
Schon jetzt können für das nächste Jahr die entsprechenden Anträge gestellt werden. Wer also substanzerhaltende oder andere Restaurierungsarbeiten an seinem Baudenkmal plant, sollte seine Unterlagen zum Ende 2019 bereithalten, denn 40 Millionen Euro stellt der Bund zur Verfügung. Die Antragsunterlagen sind übersichtlich:
- Beschreibung des Baudenkmals und der geplanten Maßnahme
- Kostenermittlung
- Kosten- und Finanzierungplan
Die Antragsfrist wird wieder zum Jahresanfang 2020 liegen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entscheidet über die Förderwürdigkeit einer Maßnahme.
Antragsteller können Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Der Projektantrag ist direkt bei der Bezirksregierung Münster einzureichen, die dann die denkmalrechtlichen Belange mit dem LWL klärt.