Bildungs- und Teilhabepaket
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Anträge von sozialhilfe- und asylhilfeberechtigten Kindern werden im Sozialamt bearbeitet.
Anträge von Kindern mit Ansprüchen nach dem SGB II und nach § 6b BKGG (Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger) werden im Jobcenter bearbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de
Welche Leistungen gibt es?
Externe Behörde
Jobcenter Kreis Warendorf - Bildung und Teilhabe | |
Südstr. 12 48231 Warendorf Telefon: 02581 535976 Telefax: 02581 535699 Homepage: http://www.jobcenter-warendorf.de/willkommen/info-leistungen-bildung-teilhabe/ |
Formulare zum Download
Grundantrag Bildungs- und Teilhabepaket (51 KB) | |
Antrag Lernförderung (54 KB) | |
Antrag Klassenfahrten (45 KB) |