Fragen und Antworten zum Thema Asyl
Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema "Flüchtlinge und Asylbewerber".
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an asyl@drensteinfurt.de
Für alle...
Wie viele Flüchtlinge leben zurzeit bei uns?
Zum Stichtag 01.09.2018 lebten insgesamt 119 Flüchtlinge in der Stadt Drensteinfurt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.
Davon stammt der größte Teil aus dem Nahen Osten und aus Afrika.
Darüber hinaus leben auch noch Personen in Drensteinfurt, die bereits durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen positiven Bescheid erhalten haben und für eine bestimmte Frist ein Bleiberecht erhalten haben.
Wie viele Flüchtlinge kommen noch?
Aktuell hat der Zuzug stark nachgelassen. Pro Monat erreichen nur wenige bis gar keine Geflüchtete die Stadt Drensteinfurt.
Zum Hintergrund:
Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer legen fest, welchen Anteil von Asylbewerbern jedes Bundesland aufnehmen muss. Diese werden nach dem so genannten "Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung) der Länder berechnet.
Welche Leistungen stehen Flüchtlingen zu?
Asylsuchende haben Anspruch auf Regelleistungen zwischen 214 € und 354 € pro Monat. Der Gesetzgeber hat hierzu sechs unterschiedliche Regelbedarfsstufen definiert, die nach Lebensalter, Familienstand, haushaltsspezifischen und rechtlichen Besonderheiten voneinander abgegrenzt sind.
Zu den Regelleistungen kommen –wie bei allen vergleichbaren Sozialleistungen auch- die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Nur wenige Flüchtlinge sind aufgrund Erwerbstätigkeit oder als Familienangehörige krankenversichert. Die Stadt Drensteinfurt gewährt bei den allermeisten Flüchtlingen daher Krankenhilfe, indem er die tatsächlichen Kosten übernimmt.
Welche besonderen Leistungen stehen Schülerinnen und Schülern zu?
Zusätzlich können Flüchtlinge, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter "Bildungs- und Teilhabepaket".
Wie gelangen Flüchtlinge nach Drensteinfurt?
Die Flüchtlinge werden in der Regel mit Bussen oder dem Zug aus den Erstaufnahmeeinrichtungen nach Drensteinfurt gebracht.
Wie werden Flüchtlinge in Drensteinfurt untergebracht?
Die Flüchtlinge wurden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden verteilt.
Die Stadt Drensteinfurt hat mehrere eigene Häuser für die Unterbringung von Asylsuchenden. Darüber hinaus wurden auch mehrere Wohnungen angemietet.
Ziel ist es, dass die Flüchtlinge dezentral im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen untergebracht werden sollen. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach Möglichkeit in eigenem Wohnraum untergebracht werden. Dieses ist allerdings abhängig von der Verfügbarkeit von freiem Wohnraum.
Wer gilt als Flüchtling? Wer als Asylbewerber?
Flüchtling ist, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner
- Rasse,
- Religion,
- Nationalität,
- politischen Überzeugung oder
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
außerhalb des Herkunftslandes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder als Staatenloser außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und den Schutz seines Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.
Die Verfolgung im o.g. Sinne kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
Asylberechtigter ist, wer im Falle der Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit oder als Staatenloser in das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts einem schwerwiegenden Eingriff in Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein wird, wegen seiner
- politischen Überzeugung,
- religiösen Grundentscheidung oder
- unveränderbaren Merkmale, die sein Andersseinprägen (z.B. Nationalität etc.),
ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Heimatlandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben. Zu einer Anerkennung als Asylberechtigter können Eingriffe führen, die dem Staat zurechenbar sind. Als Asylberechtigter wird nicht anerkannt, wer über einen „sicheren Drittstaat“ in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist. Als „sichere Drittstaaten“ bestimmt das Asylverfahrensgesetz die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Wie ist die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge geregelt?
Jeder der Stadt Drensteinfurt zugewiesene Asylbewerber hat Anspruch auf Krankenhilfe nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Geht ein Flüchtling einer Erwerbstätigkeit nach, so ist er aufgrund dessen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Solange eine Person nicht gesetzlich krankenversichert ist, können Behandlungsscheine über das Sozialamt für Allgemeinmediziner und Zahnärzte ausgestellt werden. Diese sind jeweils für ein Quartals befristet.
Den entsprechenden Behandlungsschein kann der Hilfesuchende bzw. auch die Arztpraxis über die Mailadresse asyl@drensteinfurt.de anfordern. Er wird von hier in der Regel an die anfordernde Praxis per Post zugeschickt.
Eine Zustellung an die anfordernde Praxis per Fax ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.
Die ausgestellten Behandlungsscheine sind nur in Verbindung mit dem entsprechenden Ausweispapier gültig, das jeder Asylbewerber auch hat, da die Behandlungsscheine nicht wie eine Versichertenkarte mit einem Foto versehen sind und Missbrauch vermieden werden soll.
Im Behandlungsschein für allgemeine Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte wird auf die akute Schmerzversorgung nach § 4 AsylbLG hingewiesen. Sollten weitergehende Maßnahmen oder Hilfsmittel erforderlich sein, können diese nach § 6AsylbLG übernommen werden, sind also nicht von vorn herein ausgeschlossen.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die medizinische Notwendigkeit durch behandelnden Arzt festgestellt und verordnet wird. Diese Verordnung wird dann durch das Sozialamt geprüft und genehmigt.
Gegebenenfalls wird eine amtsärztliche Stellungnahme über das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf eingeholt. Bei Heil- und Kostenplänen (HKP, Zahnarzt) eine amtszahnärztliche Stellungnahme bzw. Gutachten. Die Entscheidungen werden schriftlich an den verordnenden Arzt und an den Antragsteller mitgeteilt.
Bei stationären Krankenhausbehandlungen in Notfällen sendet das entsprechende Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag per Fax an die Nummer 02508-995 120 oder - 121 zu Händen des Sozialamtes.
Bei stationären Einweisungen durch behandelnde Ärzte ist vor der Aufnahme die Kostenzusicherung einzuholen.
Für Bürgerinnen und Bürger...
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren möchte?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Initiativen vor Ort…
Deutsch-Ausländischer-Freundeskreis (DAF)
Bahnhofstr. 12
48317 Drensteinfurt
02387 703
info@daf-drensteinfurt.de
Caritas-Punkt Drensteinfurt
Kirchplatz 1 a
48317 Drensteinfurt
02508 569
caritaspunkt@gmail.com
Kleiderkammer Helfende Hände mit Herz
Bahnhofstr. 12
48317 Drensteinfurt
Fluechtlingshilfe-drensteinfurt@gmx.de
Malteser Kleiderkammer
Hedwig Eckhoff
02508 1301
Nachbarschaftshilfe Rinkerode
Petra Höller-Rieping
02538 680
nachbarschaftshilfe@rinkerode.de
Caritas-Netz Rinkerode
Sprechstunde: jeden zweiten und vierten Mittwoch von 17 – 18 Uhr im Giebelzimmer des Pfarrzentrums, St.-Pankratius-Kirchplatz
Caritas Walstedde
Gerda Borgmann Tel. 02387 473
Doris Budde Tel: 02387 587
Regina Vander Aerschot Tel: 02387 1018
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe oder Informationen brauche?
Stadt Drensteinfurt
Fachbereich Familien, Schulen, Sport und Soziales
Landsbergplatz 7
48317 Drensteinfurt
Tel. 02508/995-120 oder -121
Email: asyl@drensteinfurt.de
siehe auch: Hilfsorganisationen
Wo, wie und was kann ich spenden?
Bitte rufen Sie die Initiativen vor Ort im Vorfeld an, ob Ihre Sachspenden benötigt werden.
Kleiderkammer "Helfende Hände mit Herz" in der Evangelischen Kirche
Bahnhofstr. 12
48317 Drensteinfurt
Fluechtlingshilfe-drensteinfurt@gmx.de
Malteser Kleiderkammer
Hedwig Eckhoff
02508 1301
Stadt Drensteinfurt
Fachbereich Familien, Schulen, Sport und Soziales
Landsbergplatz 7
48317 Drensteinfurt
Tel. 02508/995-120 oder -121
Email: asyl@drensteinfurt.de
Für Wohnungseigentümer...
Wem kann ich freien Wohnraum melden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung:
Stadt Drensteinfurt
Fachbereich Familien, Schulen, Sport und Soziales
Landsbergplatz 7
48317 Drensteinfurt
Tel. 02508/995-120 oder -121
Email: asyl@drensteinfurt.de
Wer bezahlt dann die Miete?
Beziehen die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird die Miete durch das Sozialamt übernommen. Beziehen die Flüchtlinge Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die Miete durch das Jobcenter übernommen.
Gehen Flüchtlinge einer Erwerbstätigkeit nach, so kann es vorkommen, dass die Miete auch direkt über die Personen gezahlt werden.
Für Arbeitgeber...
Darf jeder Flüchtling einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Ab dem vierten Monat eines Aufenthalts in Deutschland besteht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber grundsätzlich die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern die Ausländerbehörde dieser Beschäftigung zustimmt.
Bereits anerkannte Flüchtlinge können ohne Genehmigung der Ausländerbehörde eine Beschäftigung aufnehmen.
Dabei gelten für alle Flüchtlinge die gleichen arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen wie für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie die Ausländerbehörde zur Verfügung.