Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Dies gilt insbesondere für Zeltbetriebe bei Schützenfesten, Getränkeständen bei Märkten, Umzügen, öffentlichen Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Werbe- und sonstigen Veranstaltungen wenn dabei alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Für die Abgabe von Speisen und alkolholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.