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Vorläufiger Reisepass

Allgemeine Informationen

Sie benötigen für eine Auslandsreise sofort einen Reisepass? Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Express-Reisepasses ist bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht mehr möglich?

Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, um sofort ein Reisedokument zu erhalten.
Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und danach Anklicken der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sie können Ihren vorläufigen Reisepass Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses entspricht zeitlich der Reisedauer (bis zu maximal einem Jahr).

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
  • bei Personen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Welche Gebühren fallen an?

 26,00 Euro

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Reisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.

Rechtsgrundlage

Die Ausstellung von Reisepässen ist im Paßgesetz (PaßG) geregelt.

Anträge / Formulare

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift erforderlich ist. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht.

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