Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung des Jugendlichen wird dann bei freier Arztwahl unter Vorlage eines Untersuchungsberechtigungsscheines kostenlos durchgeführt.
Beantragung online:
Seit 01.10.2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine online beantragt werden. Hierfür wird die aktivierte Online-Ausweisfunktion benötigt. Jugendliche ab 16 Jahren können den Antrag selbst stellen. Ansonsten können auch die Sorgeberechtigten den Schein beantragen unter:
www.untersuchungsberechtigungsscheine.de
Sie erhalten nach Eingabe der erforderlichen Daten eine UBS-ID und einen Fragebogen zum Ausfüllen.
Wenn die Online-Beantragung nicht möglich ist, können Sie im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Ausweis oder Pass mit. Eine Gebühr wird nicht fällig.