Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für notarielle erforderliche Unterschriften z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten
Unterschriftsbeglaubigung
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
2,00 €
Was sollte ich sonst noch wissen?
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten.