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Schülerbeförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Drensteinfurt ist als Schulträger verantwortlich für die Organisation der Schülerbeförderung.

Anspruch auf eine Schülerfahrkarte bzw. auf Kostenübernahme durch die Stadt Drensteinfurt haben Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als 2 km (Klasse 1 - 4) bzw. mehr als 3,5 km (Klassen 5-10) beträgt.

Der Schulweg ist der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der entsprechenden Schulform.

Weitere Informationen zur Schülerbeförderung erhalten die Eltern im jeweiligen Schulsekretariat oder der Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Schulgesetz NRW

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