Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, ist gemäß § 11 LHundG dem Fachbereich 3, Sicherheit und Ordnung anzuzeigen.
Hundehaltung gemäß Landeshundegesetz
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Chipnummer
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
25,00 €
Dokumente
Flyer_Hundehaltung (125 kB) |