Die Zahl der in die Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf zugewiesenen Spätaussiedler ist nach einem erheblichen Rückgang in den Jahren bis 1998 im Folgejahr wieder angestiegen und bewegt sich - trotz Abbau eines zwischenzeitlichen Zuweisungsüberhanges und insgesamt rückläufiger Aussiedlerzuwanderungszahlen - auf einem hohen Niveau.
Die vom Bund bereitgestellten Mittel des sogenannten Garantiefonds haben bislang die Möglichkeit geboten, die Integration junger Spätaussiedler im sprachlichen und schulischen Bereich zu fördern. jedoch ist Ende 2003 die Möglichkeit der außerschulischen Förderung schulpflichtiger Kinder ausgelaufen.
Der Bund hat die Entschädigungsleistungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Häftlingshilfegesetzes auslaufen lassen. Spätaussiedler erhalten nun unter gewissen Umständen (altersabhängig) pauschale Eingliederungshilfen in Höhe von ca. 2.000 bzw. 3.000 EUR, die in NRW zentral von der Landesstelle in Unna-Massen bewilligt werden.