Inhaltsbereich der Seite

Gewerbe (An-, Um-, Abmeldung)

Allgemeine Informationen

Was ist ein Gewerbe?

Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern (dies gilt z. B.  für Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien)

Voraussetzungen

Wer darf ein Gewerbe anmelden?

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Was muss beim Gewerbeamt angezeigt werden?

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn

  • der Betrieb verlegt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  • der Betrieb aufgegeben wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung/ -Ummeldung

  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung,  ggfls. Vollmacht falls Sie jemanden beauftragen das Gewerbe für Sie an- bzw. umzumelden
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

Gewerbeabmeldung

  • Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale

Welche Gebühren fallen an?

Gewerbean- und -ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:   26,00 Euro

Gewerbeabmeldung:   gebührenfrei

! Andere Gebühren ergeben sich bei juristischen Personen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner !

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung -GewO-

zurück