Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten.
Die Gaststättenerlaubnis gilt immer für eine bestimmte Person und bestimmte Räumlichkeiten. Sofern Betriebsinhaber bzw. Betriebsinhaberin wechseln, Räume umgebaut oder hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Erlaubnis, bzw. eine Erweiterung der Erlaubnis erforderlich.
Auch der nur vorübergehende Betrieb eines Bierstandes ist erlaubnispflichtig (siehe Gestattung).