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Gartenbewässerung - Einbau Zwischenzähler

Allgemeine Informationen

§ 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Drensteinfurt sieht vor, dass die Gebühr für Schmutzwasser nach der Menge des häuslichen Schmutzwassers berechnet wird, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Schmutzwassermenge gilt u. a. die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermenge, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet wird (d. h. in Ihrem Fall das Frischwasser für die Gartenbewässerung).

Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen, sprich Ihnen. Sie sind laut oben genannter Satzung verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten Wassermengen durch einen auf Ihre Kosten eingebauten und ordnungsgemäß funktionierenden Abwassermesser oder Wasserzähler zu führen.

Konkret bedeutet das, dass Sie für die Zukunft einen geeichten Wasserzähler als Zwischenzähler einbauen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Abnahmeprotokoll muss ausgefüllt zusammen mit einem entsprechenden Foto spätestens zum 30.11. eines jeden Jahres an das Steueramt gesendet werden.

Von dort erfolgt dann eine Reduzierung der Schmutzwassermenge um die Wassermenge, die Sie auf Ihrem Grundstück eingeleitet bzw. zurückbehalten haben.

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