Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre beantragt werden.
Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein. Ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Passfoto vorgelegt werden muss.
Jugendfischereischein:
Jugendliche können in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, angeln, wenn sie einen Jugendfischereischein haben. Dieser wird nur für ein Jahr ausgestellt. Zur Beantragung bitte ein Elternteil mitbringen!