Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf beim Kreis Warendorf gewährt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe begleitende Hilfen im Arbeitsleben mit dem Ziel, die Beschäftigung Schwerbehinderter auf einem für sie geeigneten Arbeitsplatz zu sichern oder herbeizuführen. Neben der Finanzierung oder Teilfinanzierung von technischen Arbeitshilfen kommen hier z. B. auch Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes in Betracht.
Nach dem Schwerbehindertenrecht bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die örtlichen Fachstellen haben die Aufgabe, die für die Bearbeitung der Kündigungsanträge notwendigen Ermittlungen anzustellen, den Schwerbehinderten anzuhören, während der Kündigungsverfahren auf eine gütliche Einigung hinzuwirken und nach Möglichkeit eine Empfehlung für die Entscheidung über den Antrag auszusprechen.
Nach der Zuständigkeitsverordnung zum SGB IX haben die örtlichen Fachstellen und die Integrationsämter entsprechend § 80 SGB IX Einblicke in Betriebe und Dienststellen zu nehmen. Hier ist insbesondere auf die Einhaltung der besonderen Rechtsvorschriften für unterschiedliche Arbeitsplätze sowie der Bestimmungen zum Schwerbehindertenrecht hinzuwirken.
Bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis und bei längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Menschen Hilfe und Beratung anzubieten. Die Schwerbehindertenvertretung und die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf können in ein solches Präventionsverfahren oder Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingebunden werden.
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie beim:
LWL-Integrationsamt Westfalen Landschaftsverband Westfalen-Lippe
BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen