Mit dem 01.10.2017 ist das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in Kraft getreten.
Alle gleichgeschlechtlichen Paare können jetzt die Ehe schließen.
Eine Begründung einer Lebenspartnerschaft ist nicht mehr möglich.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Für die Anmeldung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte persönlich oder auch telefonisch beim Standesamt.