Personen, die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) können folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen:
- Eintägige oder mehrtägige Ausflüge der Schule/der Kindertageseinrichtung
- Schulbedarfspauschale
- Schülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wird
- Ergänzende, angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/in der
Kindertageseinrichtung/bei Kindertagespflege
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.)