Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Da Drensteinfurt kein Akutkrankenhaus besitzt, können hier nur Hausgeburten stattfinden.
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Da Drensteinfurt kein Akutkrankenhaus besitzt, können hier nur Hausgeburten stattfinden.
Wenn hier eine Geburt eintritt, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.
…wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
…wenn die Mutter ledig ist:
…wenn die Mutter geschieden ist:
…wenn die Mutter verwitwet ist:
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Kreisjugendamt Warendorf beurkundet werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:
…wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:
…wenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:
Für die nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennung reicht es, wenn ein Elternteil die nötigen Unterlagen einreicht. Es wird dann ein Termin für die Vaterschaftsanerkennung vereinbart, an dem beide Elternteile teilnehmen müssen.
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Gebäude
Anzahl: 30