Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden
Beglaubigung
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Original und Kopie
Welche Gebühren fallen an?
3,75 €
Was sollte ich sonst noch wissen?
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.