Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.