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Ausländerangelegenheiten (Kreis Warendorf)

Allgemeine Informationen

 

Sie haben eine Frage zu Ihrem Aufenthaltstitel? Oder möchten Sie für einen ausländischen Freund einen Besuchsaufenthalt organisieren? Für alle ausländerrechtlichen Maßnahmen ist unsere Abteilung zuständig.

Ausländerrechtliche Bescheinigungen

Zu unseren Aufgaben zählt jedoch nicht nur die Erteilung oder die Versagung dieser Aufenthaltstitel, sondern auch die Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen sowie das Ausstellen ausländerrechtlicher Bescheinigungen.

Grundsätzlich ist ein Visum notwendig

Grundsätzlich gilt: Ausländische Staatsangehörige bedürfen für die Einreise und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eines Aufenthaltstitels. Diese ist grundsätzlich vor der Einreise in der Form des Visums bei einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland einzuholen.

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