Die Betreuung ausländischer Flüchtlinge sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zählt zu den Kernaufgaben der Sozialverwaltung.
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
- Betreuung und Hilfestellung
- Vermittlung von Wohnraum
- etc.