Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.
Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (s. unten)
- Lageplan
- RSA-Regelplan
- Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
- Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -