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Anmeldung (Wohnungswechsel)

Allgemeine Informationen

Sie sind nach Drensteinfurt gezogen?

Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.

Voraussetzungen

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die volljährige Person die Anmeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
    • Ihren Personalausweis
    • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderreisepass
    • sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein, bitte die Geburtsurkunde mitbringen
    • sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
    • evtl. Fahrzeugpapiere, falls Sie aus dem Kreis Warendorf zuziehen
Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz -BMG-

Was sollte ich sonst noch wissen?

An- Ummeldung von Kindern bei gemeinsamen Sorgerecht: Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten nötig. 

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