Sie sind nach Drensteinfurt gezogen?
Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.
Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.
Sie sind nach Drensteinfurt gezogen?
Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.
Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.
Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die volljährige Person die Anmeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Bundesmeldegesetz -BMG-
An- Ummeldung von Kindern bei gemeinsamen Sorgerecht: Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten nötig.
Wohnungsgeberbestätigung (51 KB) | |
Vollmacht Meldeangelegenheiten (185 KB) | |
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte (74 KB) | |
Anmeldung/Ummeldung (Wohnsitz) (70 KB) |
Öffnungszeiten:
Der Besuch des Rathauses ist nach Terminvereinbarung möglich.
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Gebäude
Anzahl: 30