Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.
Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.
Anträge sind schriftlich über die Stadt Drensteinfurt an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf unter der Rubrik "Anliegen A-Z / Abwasserbeseitigung im Außenbereich".
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