4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Drensteinfurt - Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.
Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- strategische Lärmkarten zu erstellen,
- die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
- Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
- die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.
Die Lärmaktionsplanung beginnt mit der Erfassung lärmintensiver Bereiche durch eine Lärmkartierung. Die Lärmkarten sind hier zu finden. Die Lärmkartierung folgt der Umgebungslärmrichtlinie und dem Ausführungserlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV).
Zusätzlich werden auch statistische Daten zur Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen in der jeweiligen Kommune aufbereitet. Das gilt für den Straßen- und Schienenverkehr ab einer bestimmten Belastung.
Die Stadt Drensteinfurt ist in dieser Hinsicht von der Schienenstrecke Hamm-Münster und den Bundesstraßen B 54, B 58 und B 63 betroffen.
Bei der Neuaufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Stadt Drensteinfurt hat mit einem externen Ingenieurbüro gemeinsam den Lärmaktionsplan der 4. Runde als Entwurf erarbeitet. Dieser Entwurf bildet nun die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie haben in dem Zeitraum vom 23. September bis 07. Oktober 2024 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme an das Funktionspostfach bauamt@drensteinfurt.de.
Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan?
Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.
Wir freuen uns über Ihren Beitrag!