Sie sind hier: Bauen + WirtschaftBauenBauakten Einsichtnahme
Bauakten Einsichtnahme
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes können Sie abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück bei uns einsehen.
Dazu benötigen wir von Ihnen eine Vorbestellung mit Angabe des Objektes. Dann werden wir Ihnen kurzfristig mitteilen, ob archivierte Akten zur Verfügung stehen bzw. einen Termin zur Einsichtnahme mit Ihnen abstimmen.
Am Tag der Einsichtnahme bringen Sie bitte die notwendigen Nachweise mit:
- Personalausweis oder Reisepass
Damit keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akten nehmen können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. - Aktueller Eigentumsnachweis Ihres Grundstückes
Bitte bringen Sie am Tag der Akteneinsichtnahme einen aktuellen Grundbuchauszug oder andere Eigentumsnachweise, zum Beispiel das Bestandsblatt, über das Grundstück mit, dessen Akten Sie einsehen möchten. Die Nachweise dürfen am Tag der Einsichtnahme nicht älter als ein Jahr sein. Einen Grundbuchauszug beziehungsweise Bestandsblatt können Sie beim Amtsgericht Ahlen erhalten. - Eventuell eine schriftliche Vollmacht,
wenn die Einsichtnahme durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen soll. - Bei Erben den Erbschein
Die Akteneinsichten können montags bis freitags vormittags und nach Absprache erfolgen.