Niederschlagswasser
Die Stadt Drensteinfurt erhebt eine gesonderte Niederschlagswassergebühr gem. § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Die Grundlage bzw. der Gebührenmaßstab ist die versiegelte Fläche auf jedem Grundstück.
Zu der versiegelten Fläche gehören die Flächen, von denen Niederschlagswasser (Regen) in die gemeindliche Abwasseranlage (Kanalisation) gelangen kann.
Das kann durch Leitungen (Rohre) unmittelbar erfolgen oder durch indirekte Ableitung. Eine indirekte Ableitung liegt dann vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Für die folgenden, versiegelten Flächen wird eine Gebührenermäßigung gewährt,
a) |
Gründächer mit einem Ablaufbeiwert von 0,3 |
80 % |
b) |
sog. Ökopflaster mit Zertifikat, das aufgrund der Materialbeschaffenheit oder der Gestaltung der Fuge wasserdurchlässig ist |
35 % |
Für eine entsprechende Gebührenermäßigung ist ein Antrag auf Gebührenreduzierung zu stellen.